Fachpraxis für
Implantologie & Implantatplanung

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Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implantation

Zu den allgemeinen Voraussetzungen zählt, dass der Patient operationsfähig ist. Das Einsetzen der Implantate kann je nach Umfang und Allgemeinzustand des Patienten in örtlicher Betäubung oder in Vollnarkose, gegebenenfalls auch unter örtlicher Betäubung und zusätzlicher Überwachung durch einen Narkosearzt vorgenommen werden.

Bestehen Zweifel an einer Operationsfähigkeit, wird der betreuende Hausarzt des Patienten hinzugezogen. Schwere Allgemeinerkrankungen können ebenfalls gegen eine Implantatversorgung sprechen.

Unter den lokalen Voraussetzungen für eine Implantatversorgung sind hervorzuheben, dass zum Zeitpunkt der Implantation keine Entzündung oder andere Erkrankung der Mundschleimhaut oder des Knochens in der Mundhöhle vorliegen sollten.

Zum Zeitpunkt einer Implantation sollten auch etwaige Vorbehandlungen - wie beispielsweise eine Parodontalbehandlung oder eine kieferorthopädische Behandlung - abgeschlossen sein.

Zudem muss am gewünschten Einpflanzungsort eines Implantates genügend Knochen zur Aufnahme des Implantats zur Verfügung stehen.